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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen der Kunal GmbH unabhängig davon, ob die Kunal GmbH die Waren selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft. Dies gilt auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Spätesten mit der Entgegennahme der Ware oder der Dienstleistung gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die Kunal GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung oder Dienstleistung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. 2. Sofern seitens der Kunal GmbH eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, ergibt sich der Umfang des Auftrags allein aus der Bestätigung. 3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam. 4. Für die Rechtsbeziehung zwischen der Kunal GmbH und dem Käufer, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 5. Die Kunal GmbH weist gemäß den Bedingungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass sie über den Käufer - nur für interne Zwecke - personenbezogene Daten elektronisch speichert. 6. Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen gewerblichen Kunden erteilt wird.

II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote der Kunal GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Aufträge kann die Kunal GmbH innerhalb von 12 Kalendertagen annehmen. An Muster, Prospekten, technischen Beschreibungen, Pläne, Zeichnungen, Skizzen o. ä. Informationen behält sich die Kunal GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind keinesfalls als garantierte Eigenschaften anzusehen. 2. Die Bestellung der Ware oder Dienstleistung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Kunal GmbH setzt bei eingehenden Aufträgen die - vorab erfolgende - technische und kaufmännische Klärung voraus. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Kunal GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. 3. Mit Erhalt der Annahme eines Auftrags wird gleichzeitig, wegen schnellstmöglicher Lieferung, die Herstellung eingeleitet. Damit ist eine änderung oder Annullierung ausgeschlossen. Nachträgliche änderungswünsche sind nur gegen Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten bzw. etwaiger Mehrkosten möglich. 4. Wird die von der Kunal GmbH geschuldete Leistung oder eines seiner Lieferanten durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen, behördliche Bestimmungen oder ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert oder ausgeschlossen, so verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. 5. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Aufraggeber zu beschaffen und der Kunal GmbH rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

III. Lieferung
1. In Verträgen vereinbarte Leistungstermine oder Fristen ist für die Kunal GmbH nur dann verbindlich, wenn ausdrücklich als "verbindliche Vertragsfrist", bezeichnet worden ist. In allen anderen Fällen sind alle Termine/Fristen unverbindlich. 2. Lieferfristen beginnen nach der vollständigen Abklärung aller technischen und kaufmännischen Ausführungsdetails. 3. Die Kunal GmbH ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. 4. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person oder Dienstleistungsunternehmen übergeben worden ist.

IV. Montage
1. Erfolgt die Montage im Zeitlohn oder werden sonstige an sich bauseits auszuführende Arbeiten von Monteuren der Kunal GmbH ausgeführt, so wird der gültige Stundenlohn für Facharbeiter berechnet. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit. Die Kosten für An- und Abfahrt sind vom Auftraggeber zu vergüten. 2. Vom Auftraggeber sind auf eigene Kosten rechtzeitig die erforderlichen Vorrichtungen, Gerüste, Hilfskräfte, Strom u. ä. zur Verfügung zu stellen.

V. Preis
1. Es gelten die Preise der Kunal GmbH in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 2. Allen Preisangaben wird die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung zusätzlich ausgewiesen.

VI. Zahlung
1. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. 2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist allein der Wertstellungstag des Rechnungsbetrags auf dem Konto der Kunal GmbH maßgebend. 3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung ist der Käufer in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank nebst Verwaltungskosten eingefordert. 4. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers ist die Kunal GmbH berechtigt Sicherheitsleistungen, Voraus- oder Anzahlung auch schon vor Vertragsausführung zu verlangen.

VII. Aufrechnungsverbot
Ein Aufrechnungsrecht mit bestehenden Forderungen ist ausgeschlossen.

VIII. Mängelanspruch und Haftung
1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängel, Falsch- und Minderlieferung und unsachgemäße Montage gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist. 2. Der Käufer hat offensichtliche Mängel an der Ware oder Dienstleistung gegenüber der Kunal GmbH unverzüglich, spätestens 15 Kalendertage, nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Mangels gilt die Ware oder Dienstleistung als genehmigt und Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer darf die Entgegennahme von Lieferung und Leistung wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern 3. Die Kunal GmbH erfüllt Gewährleistungsforderungen nur dann, wenn die Mängelursache bereits beim Gefahrenübergang vorlag und nur, wenn die verkauften Produkte bestimmungsgemäß eingesetzt worden sind. 4. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Mängelursache darin besteht, dass Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen nicht beachtet wurden, die Produkte überlastet, überbeansprucht oder auseinandergenommen wurden. Ebenso sind technische Veränderungen oder bei Verbindung mit ungeeigneten Fremdteilen kein Mangel. 5. Der Käufer muss der Kunal GmbH die Gelegenheit geben bei Vorliegen eines berechtigten Mangels den Sachverhalt zu prüfen. Liegt kein berechtigter Mangel der von der Kunal GmbH zu vertreten ist vor, sind die überprüfungs- und Servicekosten zu tragen. 6. Bei defekten Produkten hat der Käufer nur Anspruch auf Instandsetzung oder Austausch, nicht auf die dafür aufgebrachte Arbeitszeit. 7. Bei berechtigten Mängeln der gelieferten Ware oder Dienstleistung liefert die Kunal GmbH als Nacherfüllung unentgeltlich eine mangelfreie Sache. 8. Durch Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut. 9. Bei Fehlschlag der Mängelbeseitigung steht dem Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung zu. Im übrigen gelten zur Nacherfüllung die gesetzlichen Regelungen. 10. Der Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar. 11. Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Käufers wegen vertraglicher oder außervertraglicher Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Kunal GmbH beruhen.

IX. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehende Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Kunal GmbH. 2. Wird Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit nicht der Kunal GmbH gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang ab. 3. Der Käufer ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 4. über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer die Kunal GmbH unverzüglich unter übergabe der für den Widerspruch notwndigen Unterlagen zu unterrichten. 5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung. 6. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt die Kunal GmbH, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.

X. Rechtswahl
Für diese Allgemeinen Geschäftsverbindungen und die Vertragsbeziehung zwischen der Kunal GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

XI. Datenschutz
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten für die Vertragsparteien als vereinbart.

XII. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Kunal GmbH nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seiner Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu übernehmen.

XIII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Kunal GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen solchen Rechtsverletzungen frei.

XIV. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Memmingen, der Erfüllungsort Neu-Ulm. Kunal GmbH Finninger Straße 72 89231 Neu-Ulm Telefon: 0731 66763 Fax: 0731 66753 E-Mail: info@kunal-nu.de

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